Beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung Wir bitten die Mitglieder die Ruhezeiten im Gartenverein einzuhalten und alle lärmverursachenden Tätigkeiten
von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig zu unterlassen! |
Wasserversorgung in den Gärten:
Das Wasser wird am 27.04.2024 bis 12:00 Uhr angestellt und am 05.10.2024 abgestellt und nach der Datenerfassung ist der Wasserzähler durch den Pächter auszubauen - gleichzeitig wird am 05.10.24 der Stromverbrauch bis 11:30 Uhr abgelesen und kassiert.
Die zur Verwendung freigegebenen Kaltwasserzähler für Brauchwasser sind der Gefahr ausgesetzt, bei Temperaturen unter 00C beschädigt zu werden. Aus diesem Grund sind diese außerhalb des Versorgungszeitraum durch den Pächter auszubauenund frostgeschützt zu lagern. Wasseruhre, die in den Wintermonaten nicht entfernt wurden, werden durch den Verein erfasst und in der Folgesaison nicht mehr zur Verwendung freigegeben. Weiterhin erfolgt die Berechnung einer Aufwandspauschale in Höhe von 25.00 € für die verspätete Montage der Wasseruhr nach dem Anstelltermin. Die eigenständige Inbetriebnahme ist untersagt.
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Die Stromgemeinschaft der Anlagen teilt mit, dass Pächter, die der Zahlung der Jahreskosten nicht nachkommen, von der Versorgung ausgeschlossen werden. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt ausschließlich nach Prüfung und Freigabe der garteninternen Elektroinstallation vom Elektrofachunternehmen. Das Prüfergebnis ist durch den Pächter schriftlich nachzuweisen.
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Mitteilung zu den Arbeitseinsätzen ab 2024
Sehr geehrtes Vereinsmitglied,
seit dem Jahr 2016 finden Arbeitseinsätze nur noch alle 14 Tage statt. Geschuldet ist dies der begrenzen Anzahl an Betreuern. Diese Betreuung erfolgt durch die Ob - Männer des Vereins, ehrenamtlich und freiwillig!
Da je Einsatz zwei Ob - Männer anwesend sind, ist ein erheblicher Zeitaufwand von Nöten. Allein im Jahr 2016 kamen an 16 Arbeitseinsätzen 130 Stunden Betreuungszeit zustande. Ohne sie und Ihrem uneigennützigen Einsatz ist eine kostengünstige Bewirtschaftung freier Gärten und anderer Arbeiten nicht mehr möglich!
Darum appellieren wir an Sie, in Ihren 4 Stunden das möglichste zu tun, um dem Verein sowie all seinen Mitgliedern eine Zuarbeit durch kostenintensive Fremdfirmen zu ersparen. Durch Ihre Mithilfe können unter anderem Tätigkeiten wie Heckenschnittarbeiten, Grünanlagenpflege oder „Ihrem Alter“ zumutbare Arbeiten bewältigt werden.
In unregelmäßigen Abständen fallen auch Arbeiten außerhalb der Arbeitseinsätze an, die pauschal abgeleistet werden können. Bitte sprechen Sie dazu die Ob – Männer oder Vorstandsmitglieder direkt an!
Für die Arbeitseinsätze ab 2024 gelten folgende neue Regelungen:
- Der mit der Jahresrechnung mittgeteilte Termin ist bindend! Ein ungemeldetes Fernbleiben, ohne schriftlicher Bestätigung durch den Vorstand, führt zur Berechnung von 25 €/Stunde, lt. Beschluss der Jahreshauptversammlung!
- Ist es Ihnen nicht möglich an diesem Termin teilzunehmen, müssen Sie dies dem Vorstand mitteilen. Möglich ist dies ausschließlich während der Sprechstunde.
- Alternativtermine können in der Sprechstunde persönlich vereinbart werden. Sie erhalten dafür eine Bestätigung in schriftlicher Form vor Ort!
- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Vertreter zu senden. Dieser muss aus versicherungstechnischen Gründen Vereinsmitglied sein!
- Weiterhin ist es möglich, Ihren Termin zu TAUSCHEN. Dafür werden zu Beginn der Aufbaustunden Listen mit Gartennummern und den zugeordneten Terminen im Schaukasten am Vereinsheim ausgehängt.
Die Arbeitseinsätze beginnen immer 8:00 Uhr. Ihre verspätete Ankunft führt zum Ausschluss! Handschuhe, festes Schuhwerk und lange Arbeitsbekleidung werden zur Teilnahme vorausgesetzt! Jeder Ob - Mann kann Ihre Teilnahme begründet untersagen!
DER VORSTAND